Anhänger-ABC
Von Auflaufbremse über Hauptuntersuchung bis hin zu Zuggewicht des ziehenden Fahrzeuges. Alles rund um Ihren Anhänger.
Auflaufbremse
Stema Anhänger sind ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 850 kg mit einer Auflaufbremse mit Rückfahrautomatik ausgerüstet. Diese Einrichtung bremst den Anhänger beim Bremsen des Pkws mit ab, ermöglicht Ihnen aber das Rückwärtsfahren.
ABE
Allgemeine Betriebserlaubnis. Für die Stema Anhänger werden zum Zeitpunkt der Auslieferung mit einer sogenannten ABE versehen. Dies wird mittels Zulassungsbescheinigung Teil II bescheinigt. Diese hat eine Gültigkeit von 18 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Anhänger für den Straßenverkehr angemeldet sein. Wird diese Frist überschritten, so muss der Anhänger zwecks Erneuerung eines technischen Prüfdienstes vorgeführt werden. (HU)
Beleuchtung
Die gesamte Beleuchtung des Anhängers ist in jeweils einer Multifunktionsleuchte für rechts und links zusammengefasst. Überprüfen Sie vor jeder Fahrt die Funktionsfähigkeit der Beleuchtung.
Deichsel
Als Beitrag zur passiven Sicherheit besteht die Deichsel bei allen Stema Anhängern aus 2 Zuggabelholmen. Bei einem Auffahrunfall, auf das Heck des Anhängers, verformt sich die Zuggabel und bohrt sich nicht in das Heck des Pkws.
Eigengewicht
Beachten Sie beim Beladen des Anhängers, das angebaute Zubehörteile, wie Spriegel/Hochplane, Bordwandaufsatz, Stützrad usw., das Eigengewicht erhöhen und sich die Nutzlast reduziert.
Fahren mit einem Anhänger
Wenn Sie mit dem Anhänger unterwegs sind, denken Sie daran, dass Sie Ihre Fahrweise auf diesen abstimmen müssen. Durch Beladung, Fahrbahneigenschaften und Geschwindigkeit wird das Fahrverhalten Ihres Pkws und des Anhängers entscheidend beeinflusst.
Garantie
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate.
Hauptuntersuchung
Ungebremste Anhänger müssen nach einem Zeitraum von 3 Jahren und gebremste Anhänger nach 2 Jahren zum TÜV / Dekra.
Instandhaltung
STEMA Anhänger sind so konstruiert, dass sie sehr leicht zu pflegen und zu warten sind. Kontrollieren Sie nach 50, 500 und jeweils 1000 km alle Schraubverbindungen auf festen Sitz. Kleinere Arbeiten, wie das Austauschen der Glühlampen, das Festziehen der Schraubverbindungen oder das Wechseln eines Rades können Sie selbst ausführen. 1 mal jährlich sollte eine sogenannte Inspektion in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden.
Kontrolle Ankuppeln des Anhängers
Beim Ankuppeln des Anhängers an Ihren Pkw müssen Sie auf die korrekte Verbindung zwischen Pkw und Anhänger achten. Immer durch Anheben der Zuggabeln prüfen. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Sicherungsanzeige der Kupplung.
Ladung
Prüfen Sie unbedingt vor Fahrtantritt und auch während der Fahrt mit dem Anhänger die sichere Befestigung der Ladung. Die Ladung sollte immer mittig platziert werden. Sichern Sie diese mit handelsüblichen Ratschenspanngurten an den vorhandenen Befestigungspunkten, wie zum Beispiel Verzurrhaken bzw. Schwerlastösen in der Bodenplatte. Durch Fahrbahnunebenheiten und andere äußere Einflüsse kann sich die Befestigung der Ladung lösen.
Nutzlast
Die Nutzlast ist die Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht des Anhängers. Das Leergewicht erhöht sich durch den Anbau von Zubehör, wie zum Beispiel Stützrad oder Hochspriegel und Hochplane. Erhöht sich das Leergewicht, verringert sich die Nutzlast. Beachten Sie dies beim Beladen des Anhängers.
Oberfläche
Bei den STEMA Anhängern werden hochwertig geschützte Stahlbleche, die an der Oberfläche mit einer Galvalumbeschichtung (Alu-Zink-Legierung) verbaut.
Plane
Bei aufgebautem Hochspriegel mit Plane verändern sich die Kraftverhältnisse des Anhängers. Durch die großen Windangriffsflächen erhöht sich beträchtlich das Kippmoment des Anhängers, besonders bei Leerfahrten. Bei starkem Wind ist entweder ein Anhängerbetrieb zu unterlassen oder die Plane und der Hochspriegel sind zu entfernen.
Rückwärtsfahren
Beim Rückwärtsfahren müssen Sie beachten, das der Anhänger beim Einlenken des Zugfahrzeuges in die entgegengesetzte Richtung geschoben wird. Unsere Empfehlung für den ungeübten Fahrer: Probieren Sie auf einer großen, freien Fläche das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger. Lassen Sie sich dabei unbedingt durch eine zweite Person als Einweiser helfen.
Sicherung der Ladung
Wenn Sie mit dem Anhänger Ladung transportieren, die nach hinten über 1 Meter übersteht, müssen Sie diese mit einer roten Fahne bzw. Wimpel markieren. Ladung die 1,5 Meter und mehr übersteht, darf nicht transportiert werden.
Überladung – ist VERBOTEN!
Beladen Sie Ihren Anhänger nie über die Nutzlast. Wenn Sie den Anhänger überladen, ist dies einer Gefährdung Ihrer eigenen Sicherheit sowie der anderer Straßenverkehrsteilnehmer.
Winterreifen
Laut offiziellem Schreiben der DEKRA vom 29. November 2010 müssen PKW-Anhänger auch nach neuester Gesetzeslage nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.
Zuggewicht des ziehenden Fahrzeugs
Wird ein Anhänger betrieben, so müssen immer die max. zulässigen Gewichte eingehalten werden. Zum Beispiel, ein Auto darf das max. zul. Gesamtgewicht von 500 kg ziehen und der Anhänger hat ein zul. Gesamtgewicht von 750 kg. Der Anhänger darf vom Zugfahrzeug nur gezogen werden, wenn Nutzlast und Eigengewicht zusammen nicht mehr als 500 kg betragen.