4. November 2012
Laut offiziellem Schreiben der DEKRA vom 29. November 2010 müssen PKW-Anhänger auch nach neuester Gesetzeslage nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.
4. November 2012
Laut offiziellem Schreiben der DEKRA vom 29. November 2010 müssen PKW-Anhänger auch nach neuester Gesetzeslage nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).
Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX StVZO [...] dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.
Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge in der Land- oder Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S Reifen verfügbar sind.
Kurz-Zusammenfassung:
§ 2 Abs. 3a StVO - neu
(Quelle: BR-Drucksache 699/10 (Beschluss) vom 26.11.2010)